Spielautomatensteuer in Kiel und Flensburg
Antragsteller in zwei Normenkontrollverfahren waren Spielhallenbetreiber. Der Senat sah trotz deutlicher Steigerung der Vergnügungssteuersätze auf das Halten von Geldspielgeräten von 12 % auf 18 % in Kiel sowie von 12 % auf 20 % in Flensburg die gesetzlichen Befugnisse der jeweiligen Stadt nicht überschritten.
Die Steuer sei nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin eine Aufwandssteuer, die an den eigentlichen Steuerpflichtigen - den Spieler - weitergegeben werden könne.
Auch hinsichtlich der Höhe der Anhebung um 50 % in Kiel und um mehr als 66 % in Flensburg sah das Gericht die allein durch die Verfassung gezogenen Grenzen gewahrt. Das sog. Erdrosselungsverbot schütze nicht vor betriebswirtschaftlich falschem Verhalten und verschaffe keinen Anspruch darauf, dass wirtschaftliche Tätigkeiten, für die kein ausreichender Markt vorhanden sei, steuerlich entlastet würden.
OVG Schleswig, Urteile v. 19.3.2015, 2 KN 1/15 (Flensburg) und 2 KN 2/15 (Kiel)
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
787
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
764
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
710
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
542
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
536
-
Anschrift in Rechnungen
504
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
473
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
459
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
452
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
443
-
Neue anhängige Verfahren im November 2024
03.12.2024
-
Herstellung von Alkohol durch einen Obstlandwirt
03.12.2024
-
Keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln
02.12.2024
-
Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
02.12.2024
-
Ablösung eines unentgeltlichen Nießbrauchs nicht steuerbar
02.12.2024
-
Übergewinne von Stromerzeugern durften abgeschöpft werden
29.11.2024
-
Gemeinnützigkeit und Verfassungsschutzbericht
28.11.2024
-
Keine Steuerbegünstigung für extremistische Körperschaften
28.11.2024
-
Alle am 28.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
28.11.2024
-
Kein Anspruch auf Zahlung von Umsatzsteuer auf PV-Anlagen nach dem 1.1.2023
27.11.2024