Europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung von Freizeitparks
Umsatzsteuersatz von Freizeitparks
Die Klägerin betrieb 2014 einen Freizeitpark, die beantragte, Eintrittsgelder für den Freizeitpark mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu besteuern. Das Finanzamt lehnte dies ab, da Schaustellerleistungen in ortsfesten Vergnügungs- bzw. Freizeitparks entsprechend der BFH-Rechtsprechung mit 19 % besteuert werden. Allerdings unterliegen Schaustellerleistungen auf Jahrmärkten und ähnlichen temporären Veranstaltungen nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht nur dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Das FG Köln bezweifelt daher, ob das nicht gegen den "Grundsatz der steuerlichen Neutralität" verstößt und legt die Frage dem EuGH vor.
FG Köln, Beschluss v. 25.8.2020, 8 K 1092/17, veröffentlicht am 4.9.2020
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
405
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
384
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
365
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
327
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
277
-
Anschrift in Rechnungen
264
-
Teil 1 - Grundsätze
234
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
232
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
216
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
203
-
Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette
19.12.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verkürzung der Beteiligungskette
19.12.2025
-
Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde
18.12.2025
-
Alle am 18.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
18.12.2025
-
Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch
17.12.2025
-
Anwendungsbereich des § 64 EStG
17.12.2025
-
Betrieblich genutzte Räume eines freiberuflichen Musikers
17.12.2025
-
Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG auf Besitz-Personengesellschaften in Schenkungsfällen
15.12.2025
-
Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten
15.12.2025
-
Entfallen der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG infolge eines Insolvenzplans
15.12.2025