Ja. Die Steuerbefreiung gilt bis zur Höhe von insgesamt 4.500 Euro auch für mehrere Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im begünstigten Zeitraum gewährt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge