Tz. 24

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Werden Kabel, Saiten und sonstige Ersatzteile und Zubehör angeschafft und betragen diese Kosten unter 800 EUR, können sie im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. ]). Zu Einzelheiten s. "Absetzungen für Abnutzung (AfA)".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?