Tz. 63

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

Wird aufgrund des Stiftungsgeschäfts ein Grundstück auf die Stiftung übertragen, stellt dies einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang dar. Bei der Übertragung handelt es sich wie ausgeführt um eine unentgeltliche Übertragung, welche gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist.

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