Tz. 7

Stand: EL 134 – ET: 11/2023

Zuwendungen von Unternehmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten können im Rahmen des sog. Sponsoring-Erlasses (BMF vom 18.02.1998, BStBl I 1998, 212) zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden.

Danach können Aufwendungen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen anstrebt, z. B. Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens. Diese wirtschaftlichen Vorteile sind u. a. dadurch erreichbar, dass der Sponsor öffentlichkeitswirksam (z. B. auf Bitte um Unterstützung durch die Gemeinde, durch Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen, Internet usw.) auf seine Leistungen aufmerksam macht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?