Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde
Leitsatz (NV)
Nach § 128 Abs. 3 FGO steht dem Antragsteller gegen den die Aussetzung der Vollziehung ablehnenden Beschluß eine Beschwerde nur zu, wenn sie vom FG zugelassen worden ist. Die Nichtzulassung der Beschwerde kann -- anders als die Nichtzulassung der Revision (§ 115 Abs. 3 FGO) -- nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht selbständig durch Beschwerde angefochten werden (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Mai 1992 III B 27/92, BFH/NV 1992, 686, m. w. N.).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 421359 |
BFH/NV 1996, 628 |
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