Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung; keine Akteneinsicht bei unzulässigem Rechtsmittel
Leitsatz (NV)
Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das FG ist die Beschwerde nicht gegeben (§ 25 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i. V. m. § 5 Abs. 2 Satz 3 GKG).
Der Antrag auf Akteneinsicht ist abzulehnen, wenn das Gericht wegen der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels gehindert ist, eine Sachentscheidung zu treffen.
Normenkette
GKG § 5 Abs. 2 S. 3, § 25 Abs. 3 S. 1; FGO § 78
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 421924 |
BFH/NV 1997, 306 |
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