Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfahrensmangel wegen unterlassener Beweiserhebung
Leitsatz (NV)
Zur Bezeichnung eines Verfahrensmangels wegen Nichterhebung angetretener Beweise (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) sind nicht nur Beweismittel und Beweisthemen, sondern auch das voraussichtliche Beweisergebnis sowie die Bedeutung für den Verfahrensausgang darzulegen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136).
Normenkette
FGO § 76 Abs. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 S. 3
Verfahrensgang
FG Nürnberg |
Fundstellen
Haufe-Index 417300 |
BFH/NV 1991, 464 |
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