Leitsatz (amtlich)
Der Erwerb von Schuldverschreibungen des Ausgleichsfonds von Todes wegen, welche sich die Erblasserin hatte aushändigen lassen zur Erfüllung ihres Anspruchs auf Hauptentschädigung, war nicht erbschaftsteuerfrel nach § 18 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. a ErbStG a. F.
Normenkette
ErbStG a.F. § 18 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. a; ErbStG 1974 § 13 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a
Verfahrensgang
FG Berlin |
Fundstellen
Haufe-Index 74547 |
BStBl II 1983, 226 |
BFHE 1982, 372 |
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