Entscheidungsstichwort (Thema)
Wiedereinsetzung bei urlaubsbedingter Abwesenheit eines GmbH-Geschäftsführers
Leitsatz (NV)
Der Grundsatz, daß derjenige, der eine ständige Wohnung innehat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner urlaubsbedingten Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen hat, gilt - zumindest, wenn ihr weiteres Personal zur Verfügung steht - nicht für eine GmbH, deren Geschäftsführer wegen Urlaubs abwesend ist.
Normenkette
AO 1977 §§ 110, 122; GG Art. 103
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 13.03.1991 - I R 39/90 (NV); BFH/NV 1992, 146
Fundstellen
Dokument-Index HI1132513 |
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