Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler[1] [Bis 22.12.2020: Handelsmäkler] oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken.
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