In das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine sind einzutragen
sowie alle Veränderungen zu den Buchstaben a, c und d;
2. |
im Bezirk der Aufsichtsbehörde bestehende Beratungsstellen, und zwar
d) (aufgehoben) |
sowie alle Veränderungen zu den Buchstaben a bis c.
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