Aufzeichnungspflicht und Geschäftsprüfung der Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres eine Geschäftsprüfung vornehmen. So schreibt es § 22 Abs. 1 und 7 StBerG vor.
Geschäftsprüfung eines Lohnsteuerhilfevereins
Über das Prüfungsergebnis muss muss der Geschäftsprüfer dem Vorstand des
Lohnsteuerhilfevereins unverzüglich schriftlich berichten (§ 22 Abs. 6 StBerG). Innerhalb eiens Monats muss eine Abschrift des vollständigen Prüfungsberichts der zuständigen Aufsichtsbehörde zugeleitet werden. Der wesentliche Inhalt der Prüfungsfeststellungen muss den Mitgliedern des Lohnsteuerhilfevereins innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Prüfungsberichts schriftlich bekanntgegeben werden.
Die Finanzverwaltung hat aktuell insbesondere zu folgenden Punkten Stellung bezogen:
- Schwerpunkte der Prüfung und Inhalt des Prüfungsberichts
- Geschäftsprüfer / Geschäftsprüferin
- Wesentlicher Inhalt der den Mitgliedern bekanntzugebenden Prüfungsfeststellungen
Gleich lautende Erlasse v. 13.5.2022
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.6185
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.971
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.895
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1296
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.975
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.657
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.405
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23737
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.543
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.101
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
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Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
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Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
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Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
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Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024