BMF, Schreiben v. 11.10.1991, IV B 6 - S 2012 - 12/91, BStBl I 1991, 925
Bezug: BMF-Schreiben vom 27. September 1991, IV B 6 - S 2012 - 12/91
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt abweichend von den Lohnsteuer-Richtlinien 1990 vom 1. Oktober 1991 an folgendes:
I. | Lohnsteuerliche Bewertung der Fahrtkosten bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs zu Dienstreisen, Dienstgängen und zu einer Einsatzwechseltätigkeit Soweit bei Arbeitnehmern Fahrtkosten nach Abschn. 38 Abs. 3 LStR bei Dienstreisen und Dienstgängen oder nach Abschn. 38 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 LStR bei einer Einsatzwechseltätigkeit als Reisekosten anerkannt werden, können bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs abweichend vom Abschn. 38 Abs. 2 Satz 2 LStR die Fahrtkosten mit folgenden pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden:
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II. | Lohnsteuerliche Bewertung der privaten Nutzung eines Dienstwagens Abweichend von Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 2 LStR ist die Nutzung eines Dienstwagens zu Privatfahrten einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Kilometersatz von 0,52 DM zu bewerten. Abweichend von Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 3 und 4 LStR ist ein Kilometersatz von 0,52 DM für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch in den Fällen anzusetzen, in denen die übrige private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Anteil der Gesamtkosten oder des Kaufpreises des Kraftfahrzeugs bewertet wird. In den Fällen des Satzes 2 erhöht sich der Kilometersatz abweichend von Nummer 1 Buchst. b des BMF-Schreibens vom 21.1.1991 (BStBl 1991 I S. 157) auf 0,78 DM, wenn ein Dienstwagen mit Fahrer zur Verfügung gestellt worden ist. Bei der Überlassung eines Dienstwagens zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung hat der Arbeitgeber abweichend von Abschn. 43 Abs. 10 Nr. 1 Satz 2 LStR dem Arbeitslohn des Arbeitnehmers
hinzuzurechnen. Soweit die wöchentlichen Familienheimfahrten nach dem 31.12.1991 angetreten werden, ermäßigt sich der Betrag von 0,46 DM auf 0,39 DM je Entfernungskilometer. |
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III. | Lohnsteuerliche Bewertung von Fahrtkosten in anderen Fällen
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Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 1991, 925
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