Rz. 17

Die Anschaffungskosten (AK) eines VG setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

 
  Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten, sofern einzeln zurechenbar
+ nachträgliche AK
Anschaffungspreisänderungen, sofern einzeln zurechenbar
= AK

Abb. 1: Ermittlungsschema der Anschaffungskosten

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