Entscheidungsstichwort (Thema)
Bedingte Revisionseinlegung
Leitsatz (NV)
Eine Revision, die nur für den Fall ihrer Zulassung eingelegt wird, ist schon deshalb unzulässig, weil sie als Prozeßhandlung nicht unter einer Bedingung eingelegt werden darf (vgl. BFH, Beschluß vom 20. Februar 1989 VI R 18/89, BFH/NV 1989, 709).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 419940 |
BFH/NV 1995, 45 |
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