Entscheidungsstichwort (Thema)
Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes
Leitsatz (NV)
1. Als wesentliche Nachteile, die eine Regelungsanordnung i. S. des § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO rechtfertigen, können nur solche berücksichtigt werden, die über die allgemeinen Nachteile der Steuerzahlung hinausgehen (vgl. BFH-Beschluß vom 25. September 1985 VII B 77/85, BFH/NV 1986, 223).
2. Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes reichen bloße Behauptungen nicht aus (vgl. BFH-Beschluß vom 19. September 1985 VII B 35/85, BFH/NV 1986, 170).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 417498 |
BFH/NV 1991, 758 |
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