Leitsatz (amtlich)
Der III. Senat des BFH legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Kann das FG auf eine Klage eine Sachentscheidung treffen, wenn der Kläger bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung keinen bestimmten Antrag gestellt hat?
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 72561 |
BStBl II 1978, 527 |
BFHE 1979, 253 |
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