Entscheidungsstichwort (Thema)
Tatsächliche Feststellungen im Nichtabhilfebeschluss
Leitsatz (NV)
Der BFH kann bei der Entscheidung über eine Beschwerde von der Richtigkeit der tatsächlichen Ausführungen im Nichtabhilfebeschluss des FG ausgehen, wenn der Beschwerdeführer nichts Gegenteiliges vorbringt.
Normenkette
Fundstellen
Dokument-Index HI1849418 |
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