Entscheidungsstichwort (Thema)

Tatsächliche Feststellungen im Nichtabhilfebeschluss

 

Leitsatz (NV)

Der BFH kann bei der Entscheidung über eine Beschwerde von der Richtigkeit der tatsächlichen Ausführungen im Nichtabhilfebeschluss des FG ausgehen, wenn der Beschwerdeführer nichts Gegenteiliges vorbringt.

 

Normenkette

FGO §§ 128, 130, 133a

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1849418

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