Leitsatz (amtlich)
Ein Grundstückserwerb ist auch dann gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen GrEStrukturG steuerfrei, wenn das auf dem erworbenen Grundstück stehende oder zu errichtende Gebäude nicht ausschließlich, sondern nur überwiegend betrieblichen Zwecken dienen und daneben als Wohnung des Betriebsinhabers verwendet werden soll.
Normenkette
Niedersächsisches GrEStStrukturG 1971 § 1 Abs. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 74111 |
BStBl II 1982, 30 |
BFHE 1981, 188 |
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