Entscheidungsstichwort (Thema)
Unwirksamkeit der Entgeltklausel für die Verwaltung von Freistellungsaufträgen in Bank-AGB
Leitsatz (redaktionell)
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel einer Bank, daß für die Verwaltung von Freistellungsaufträgen ein Entgelt zu entrichten ist, benachteiligt die Kunden unangemessen und ist deshalb unwirksam.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Karlsruhe (Entscheidung vom 08.11.1996; Aktenzeichen 15 U 198/95; WM IV 1996, 2331) |
LG Mannheim (Entscheidung vom 25.08.1995; Aktenzeichen 5 O 174/95) |
Fundstellen
Haufe-Index 542506 |
BGHZ, 261 |
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