Entscheidungsstichwort (Thema)

Unwirksamkeit der Entgeltklausel für die Verwaltung von Freistellungsaufträgen in Bank-AGB

 

Leitsatz (redaktionell)

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel einer Bank, daß für die Verwaltung von Freistellungsaufträgen ein Entgelt zu entrichten ist, benachteiligt die Kunden unangemessen und ist deshalb unwirksam.

 

Normenkette

AGBG §§ 8, 9 Abs. 1, 2 Nr. 1

 

Verfahrensgang

OLG Karlsruhe (Entscheidung vom 08.11.1996; Aktenzeichen 15 U 198/95; WM IV 1996, 2331)

LG Mannheim (Entscheidung vom 25.08.1995; Aktenzeichen 5 O 174/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542506

BGHZ, 261

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