Entscheidungsstichwort (Thema)
Vermögensverschiebung durch den Geschäftsführer. Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Leitsatz (redaktionell)
Tatsächliche oder rechtsgeschäftliche Handlungen des Geschäftsführers einer GmbH, durch die er eigennützig oder im Interesse Dritter willkürlich Vermögen der Gesellschaft verschiebt, sind trotz Zustimmung der Gesellschafter i.d.R. mißbräuchlich oder pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB (Untreue), wenn die Vermögensverschiebung bei der GmbH unter Mißachtung der Pflicht nach § 41 GmbH-Gesetz durch Falschbuchen oder Nichtbuchen verschleiert und die Zustimmung unter Mißbrauch der Gesellschafterstellung erteilt wird.
Fundstellen
Haufe-Index 725848 |
BGHSt, 379 |
BB 1987, 1855 |
NJW 1988, 1397 |
ZIP 1988, 306 |
StV 1987, 516 |
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