Tz. 461

Stand: EL 102 – ET: 06/2021

Nach § 15 S 1 Nr 2 S 3 KStG idF des JStG 2009 ist § 8b Abs 10 KStG stets auf der Ebene der OG anzuwenden (s § 15 KStG Tz 46ff). Krit hierzu s Heurung/Seidel (BB 2009, 472, 474), die die Gefahr einer Doppelbesteuerung sehen.

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