Tz. 43b

Stand: EL 107 – ET: 09/2022

Der Tatbestand des Anteilstauschs kann auch durch die Option einer Pers-Ges zur Kö-Besteuerung gem § 1a KStG erfüllt werden (s § 25 UmwStG Tz 39, 40). Der Zeitpunkt der Einbringung ergibt sich spezialges aus § 1a Abs 2 S 3 KStG. Der "Einbringungszeitpunkt" ist gem § 1a Abs 2 S 3 KStG das Ende des Wj, das dem Wj der erstmaligen Ausübung der Option unmittelbar vorausgeht (s § 1a KStG Tz 92; s Schr des BMF v 10.11.2021, BStBl I 2021, 2212 unter Rn 41). Eine stliche Rückbeziehung ist mangels Rechtsgrundlage nicht möglich (s § 25 UmwStG Tz 63a).

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