Rn. 901
Stand: EL 153 – ET: 10/2021
Nach der durch das AbzStEntMod erfolgten Ergänzung des § 32 Abs 6 S 6 EStG durch den Hs 2 führt die Übertragung des Kinderfreibetrags mit Wirkung ab dem VZ 2021 stets auch zur Mitübertragung des BEA-Freibetrags.
Rn. 902–910
Stand: EL 153 – ET: 10/2021
vorläufig frei
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