Entscheidungsstichwort (Thema)
Anforderungen an Beweisführung bei ungeklärtem Vermögenszuwachs nicht von grundsätzlicher Bedeutung
Leitsatz (NV)
Die Frage, welche Anforderungen in Fällen des ungeklärten Vermögenszuwachses an die Beweisführung hinsichtlich der Identität von Geldmitteln zu stellen sind, ist nicht klärungsbedürftig im Interesse der Allgemeinheit, mithin nicht von grundsätzlicher Bedeutung i. S. d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
Sowohl eine fehlerhafte Beweiswürdigung wie auch Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze sind materielle Rechtsfehler und keine Verfahrensmängel i. S. d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 420142 |
BFH/NV 1995, 54 |
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