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Die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person stellt sich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang dar.[1] Aus der Sicht des übertragenden Rechtsträgers liegt ein Veräußerungsgeschäft und aus der Sicht des übernehmenden Rechtsträgers ein entsprechendes Anschaffungsgeschäft vor.
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