Rz. 3

§ 4 EStG enthält mehrere deutlich voneinander getrennte Regelungsbereiche, die insofern miteinander verbunden sind, als sie der Ermittlung des Gewinns dienen:

  • Abs. 1 S. 1 enthält die Definition des Gewinns und gleichzeitig die Methode des Betriebsvermögensvergleichs als wichtigste Gewinnermittlungsart.
  • Abs. 1 S. 2 bis 8 enthält die Regelungen für Entnahmen und Einlagen zur Abgrenzung von Vermögensänderungen, die ihren Grund in der Privatsphäre haben, von betrieblichen Vermögensänderungen.
  • Abs. 1 S. 9 enthält eine Verweisung auf weitere bei der Gewinnermittlung anzuwendende Vorschriften.
  • Abs. 2 enthält die Regelungen über Bilanzberichtigung und Bilanzänderung.
  • Abs. 3 enthält die Einnahme-Überschussrechnung als Gewinnermittlungsart für bestimmte Unternehmen.
  • Abs. 4 bis 9 enthalten Regelungen über Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Bestimmungen über nicht abziehbare Betriebsausgaben in Abs. 5.

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