(1) Grundlage des Ausgangswerts ist der nachhaltig erzielbare Reinertrag je Bienenkasten. Erst bei einer Nutzungsgröße von 30 Bienenkästen an aufwärts übersteigt der Ertrag den Aufwand. Unterhalb, dieser Schwelle ist eine nachhaltige Ertragsfähigkeit nicht gegeben.

 

(2) Der Ausgangswert entspricht dem Achtzehnfachen des nachhaltig erzielbaren Reinertrags. Er beträgt 10,— DM je Bienenkasten. In diesem Ausgangswert sind folgende Ertragsbedingungen abgegolten:

 

1.

eine durchschnittliche Nutzungsgröße von 50 Bienenkästen,

 

2.

ein normaler Besatz an Betriebsmitteln,

 

3.

mittlere Entfernungsverhältnisse bezüglich der Trachtwanderung,

 

4.

die Standfläche der Bienenkästen und

 

5.

eine mittlere Grundsteuerbelastung.

 

(3) Der Ausgangswert der Imkerei ergibt sich aus der Multiplikation des Ausgangswerts je Bienenkasten mit der Zahl der für die Nutzungsgröße ermittelten Bienenkästen.

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