Zur Weihnachtsbaumkultur als Art der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Flächen, die ausschließlich dem Anbau von Weihnachtsbäumen dienen; dazu gehören auch alle übrigen Wirtschaftsgüter, die dieser Nutzung dienen. Nicht zur Weihnachtsbaumkultur als Art der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören Flächen der forstwirtschaftlichen Nutzung, aus denen gelegentlich einzelne Weihnachtsbäume geschlagen werden.

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