Entscheidungsstichwort (Thema)

Fehlende Postulationsfähigkeit des Prozeßbevollmächtigten

 

Leitsatz (NV)

Für die Anwendung des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG ist es ohne Bedeutung, ob der Prozeßbevollmächtigte die Voraussetzungen für eine Zulassung als Rechtsanwalt erfüllt und ob er einen Zulassungsantrag gestellt hat, solange er nicht als Rechtsanwalt wirksam zugelassen ist.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG München

 

Fundstellen

Haufe-Index 415726

BFH/NV 1989, 311

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