Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschwerdeeinlegung durch Steuerberatungsgesellschaft

 

Leitsatz (NV)

1. Eine unter dem Briefkopf einer Steuerberatungsgesellschaft mbH eingelegte, von einem Steuerberater mit dem Zusatz ,,Steuerberatungsgesellschaft" unterschriebene Beschwerde ist unzulässig.

2. Eine Umdeutung in eine Beschwerde des Steuerberaters ist nicht möglich.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Fundstellen

Haufe-Index 417150

BFH/NV 1991, 259

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