Soweit in Betrieben für Arbeitnehmer
a) der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)
b) ein Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört,
c) der Tarifvertrag Wasserwirtschaft Nordrhein-Westfalen
gilt, ersetzt dieser Tarifvertrag den BAT.
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