Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 24.05.2000; Aktenzeichen II R 25/99)

 

Tatbestand

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.  

 

Fundstellen

Haufe-Index 1459210

NWB 2001, 2329

PStR 2001, 144

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