Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zur Üblichkeit als einem der Teilaspekte des Fremdvergleichs s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 111. Zum üblichen GF-Gehalt s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 383ff.

Zur Üblichkeit von Auslagenersatz s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Auslagenersatz".

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