Die Ehe ist die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau bzw. zwei Personen gleichen Geschlechts.[1] Sie wird unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Eheschließenden vor einem Standesamt nach Wahl der Eheschließenden[2] geschlossen.[3] Die Eheschließung muss dann gegebenenfalls dem Standesamt des Wohnsitzes eines der Eheleute gemeldet werden.
Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.[4] Durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten können sie zum Ehenamen den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau bestimmen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten.[5] Wird keine Erklärung der Ehegatten abgegeben, führt jeder von ihnen seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung weiter.[6]
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