Zusammenfassung
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de
Stand: 9. Februar 2024
Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung beschlossen. Diese zielen auf die Entlastung der breiten Mitte der Gesellschaft angesichts der hohen Energiepreise ab. Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wird u.a. die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas und Wärme vorübergehend reduziert. In unseren FAQ beantworten wir die wichtigen Fragen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes.
1. Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Beide Bezeichnungen meinen dasselbe. Von der Mehrwertsteuer ist oft umgangssprachlich die Rede, weil es um die Besteuerung des geschaffenen Mehrwerts geht. Der Begriff steht auch auf manchen Rechnungen oder Quittungen. Der steuerrechtlich korrekte Fachbegriff lautet jedoch Umsatzsteuer, weil der Umsatz von Waren und Dienstleistungen besteuert wird.
2. Für welche Gaslieferungen wird der Umsatzsteuersatz gesenkt?
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz. Nicht entscheidend ist dabei, wie das Gas erzeugt wird. Erfasst wird also auch Gas aus Biogasanlagen, das über das Erdgasnetz verteilt wird.
Ebenfalls erfasst ist die Lieferung von Flüssiggas, das per Tanklastwagen an den Verbraucher transportiert wird und zur Wärmeerzeugung (z.B. Heizen und Kochen) genutzt wird.
Einen Überblick über die begünstigten Gaslieferungen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Gasart |
Art der Lieferung |
Nutzung |
Steuersatz |
Erdgas |
Lieferung über das Erdgasnetz |
unabhängig von der Nutzung |
7% |
LNG (verflüssigtes Erdgas) |
Lieferung per Tanklastwagen |
Wärmeerzeugung (z.B. Heizen, Kochen) |
7% |
Biogas |
Lieferung über das Erdgasnetz |
unabhängig von der Nutzung |
7% |
Bio-LNG |
Lieferung per Tanklastwagen |
Wärmeerzeugung (z.B. Heizen, Kochen) |
7% |
LPG |
Lieferung per Tanklastwagen |
Wärmeerzeugung (z.B. Heizen, Kochen) |
7% |
LPG |
Abgabe an der Tankstelle |
Als Kraftstoff |
19% |
CNG |
Abgabe an der Tankstelle |
Als Kraftstoff |
7% |
Propangas |
Abgabe in Gasflaschen/ Kartuschen |
unabhängig von der Nutzung |
19% |
3. Profitieren auch Fernwärmebezieher von der Steuersatzsenkung?
Ja, der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt auch für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz. Begünstigt ist damit die Lieferung von Wärme aus einer Wärmeerzeugungsanlage.
4. Für welchen Zeitraum wird der Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen gesenkt?
Der Umsatzsteuersatz ist für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 gesenkt.
5. Warum wird die Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen nicht vollständig gestrichen?
Das Europäische Recht schreibt bestimmte Mindeststeuersätze vor. Es ist Deutschland daher nicht erlaubt, den Umsatzsteuersatz auf null zu senken.
6. Was ist bei Abschlagzahlungen zu beachten?
Entscheidend ist grundsätzlich das Ende des Ablesezeitraums. Ob eine Anzahlung erfolgt ist, ist für die Höhe der Umsatzsteuer nicht entscheidend..
7. Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Die Zusammensetzung des Gaspreises können Sie diesem Artikel Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Zusammensetzung des Gaspreises entnehmen.