Zusammenfassung
Die Förderungen des Landes Sachsen erfolgen über die Sächsische Aufbaubank (SAB). Die einzelnen Förderprogramme können auf der Webseite der SAB unter folgender Anschrift eingesehen werden: www.sab.sachsen.de. Hier findet man neben den Programmen auch Formulare und Merkblätter.
1 Programmübersicht
Förderangebote
Das Land Sachsen bietet insbesondere folgende Förderungen an:
Förderprogramme des Landes Sachsen
Förderprogramm |
Förderart |
Antragsteller |
Klimadarlehen |
Darlehen |
Unternehmer, Freiberufler, Landwirte, juristische Personen des öffentlichen Rechts |
Wohnraumanpassung |
Zuschuss |
Eigentümer und Mieter |
SAB-Förderergänzungsdarlehen |
Darlehen |
Eigentümer |
Förderprogramm Gebundener Wohnraum |
Zuschuss |
Gemeinden und Eigentümer |
Private Kleinkläranlagen – Zuschüsse |
Zuschuss |
Eigentümer und Erbbauberechtigte |
2 Klimadarlehen
Erneuerbare Energien
Mit diesem Programm soll die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Erhöhung der Energieeffizienz weiter angekurbelt werden. Gefördert wird mit Darlehen der KfW-Bank, der Landwirtschaftlichen Rentenbank und Förderergänzungsdarlehen der SAB.
2.1 Wer ist antragsberechtigt?
Antragsteller
Die Fördermittel dieses Programms können von
- gewerblich tätigen Unternehmern,
- Landwirtschaftsbetrieben,
- Freiberuflern,
- natürlichen Personen und gemeinnützigen Antragstellern, die wirtschaftlich tätig sind, sowie
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts
beantragt werden.
2.2 Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt über verschiedene Programme der KfW-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Die SAB hilft bei der Planung des Vorhabens und stellt individuell die Förderkomponenten zusammen.
Fördergegenstand
Gegenstand der Förderung sind folgende energetische Anlagen:
- größere Fotovoltaikanlagen
- größere Solarkollektoranlagen
- Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung
- Biogasanlagen
- Anlagen zur energetischen Nutzung von Erdwärme
- Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung
- Energiecontracting
- Windkraftanlagen.
Es gelten grundsätzlich die technischen Mindestvoraussetzungen der jeweiligen Programme der KfW und Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Vorherige Planung ist wichtig!
Bevor man sich mit der SAB über eine mögliche Finanzierung unterhält, sollte zunächst entschieden werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Es empfiehlt sich hierfür die Beratung durch einen anerkannten Energieberater. Diesen findet man beispielsweise unter www.energie-effizienz-experten.de. Einige KfW-Programme setzen die Mitwirkung sogar voraus. Stehen die Maßnahmen fest, kann ein strukturiertes Gespräch mit der SAB geführt werden, die dann ein individuelles Paket – zugeschnitten auf die Bedürfnisse des Antragstellers – zurechtschnürt.
Um aus der Vielzahl von Möglichkeiten das passende Programm und die entsprechenden technischen Mindestvoraussetzungen herauszufiltern, stellen auch die KfW-Bank sowie die Landwirtschaftliche Rentenbank auf ihren Webseiten sogenannte Förderberater bereit.
Die KfW-Bank bietet insbesondere folgende Programme an:
- KfW – Erneuerbare Energien Standard (270)
- KfW – Konsortialkredit Energie und Umwelt (291).
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet insbesondere folgende Förderprogramme an:
- Energien vom Land (255)
- Energien vom Land – Windenergie (256)
- Energien vom Land – Leasing (265).
Bei den Zahlen hinter den Programmnamen handelt es sich um die jeweilige Programmnummer. Über diese Nummern lassen sich die Programme ebenfalls auffinden.
2.3 Art der Förderung
50.000 EUR Finanzierungsbedarf
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach den jeweiligen Programmbestimmungen der KfW-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Eine weitere Zinsverbilligung erfolgt seitens der SAB nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, dass sich durch die Kombination der Programme miteinander eine günstigere Finanzierung ergibt. Finanzierungslücken können zudem mit dem SAB-Förderergänzungsdarlehen (s. Abschn. 4) geschlossen werden.
Die SAB bearbeitet in der Regel nur Anträge, die einen Finanzierungsbedarf von mindestens 50.000 EUR aufweisen.
2.4 Weitere Bedingungen
Gesamtfinanzierung
Neben den oben genannten Bedingungen müssen insbesondere folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Vor der Antragstellung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen gehören in der Regel nicht zum Beginn einer Maßnahme.
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Gesamtfinanzierung des Projekts sichergestellt ist. Kann die Belastung auf Dauer getragen werden?
- Es muss nachgewiesen werden, dass das Projekt rentabel ist.
2.5 Kosten
Bereitstellungszinsen
Je nach Programm können insbesondere Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechts oder für die Versicherung des Objekts anfallen. Dazu werden bei einigen Programmen Bereitstellungszinsen (z. B. KfW 0,25 %) erhoben.
2.6 Antragstellung
Förderanträge
Die Förderanträge sind an die SAB direkt zu richten. Alle Anträge und die dazugehörigen Formulare findet man auf der Webseite der SAB (www.sab.sachsen.de). Hier findet man auch die Kontaktdaten zu den Ansprechpartnern der SAB.
Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme mit den Ansprechpartnern der SAB kann sich lohnen, um schnell und unkompliziert Näheres über die Förder...