Rz. 60
Ausgaben, deren Abzug wegen des unmittelbaren Zusammenhangs mit steuerfreien Einnahmen des § 3c EStG ausgeschlossen ist, sind entsprechend ihrem wirtschaftlichen Zusammenhang bei der Ermittlung des EK 02 abzuziehen und binden damit keine Körperschaftsteuer. Diese Behandlung erscheint sachgerecht, weil es sich im Grunde genommen bei diesen Ausgaben um Aufwendungen handelt, die die steuerfreien Einkünfte vermindert haben[1].
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