Rz. 49
[Autor/Stand] Die verschiedenen Auswirkungen der Einleitung des Strafverfahrens wurden bereits in Rz. 2 im Überblick dargestellt. Hierbei ist vor allem folgende Differenzierung beachtlich:
- Rechtsfolgen der Einleitung i.S.d. § 397 Abs. 1 AO (örtliche Zuständigkeit, Rollenwechsel für Behörde und Stpfl., Verwertungsverbote gem. §§ 136, 136a, 163a StPO, § 393 Abs. 1, Abs. 2 AO, Beginn der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen) bzw. der Aufnahme von Ermittlungen (Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO und
- Rechtsfolgen der Bekanntgabe der Einleitung i.S.d. § 397 Abs. 3 AO bzw. deren Anordnung im Hinblick auf Verjährung, Selbstanzeige, Offenbarungsbefugnis (§ 30 Abs. 4 Nr. 4 Buchst. a AO, § 393 Abs. 2 AO), Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs. 5 Satz 2 AO).
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