Rz. 26

[Autor/Stand] Durch die oben (s. Rz. 5 f.) bereits erwähnten Verweisungen in § 410 Abs. 1 AO, § 46 Abs. 1 und 2 OWiG ist das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten in vielen Beziehungen dem Steuerstrafverfahren und dem allgemeinen Strafverfahren angeglichen. Im Folgenden ist daher nur auf einige Besonderheiten bei der Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten einzugehen. Im Übrigen kann auf die entsprechenden Ausführungen zum Steuerstrafverfahren verwiesen werden.

[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.02.2022

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