Entscheidungsstichwort (Thema)
Rückzahlung von Honorar - Kein Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung
Orientierungssatz
1. Ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung ist bei beiderseitigem Rechtsirrtum nicht gegeben.
2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 680/00.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.03.2000 - 7 Ca 8361/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert: 3.197,05 DM.
Fundstellen
Dokument-Index HI610613 |
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