Entscheidungsstichwort (Thema)

fristlose Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber berechtigt jedenfalls dann zur fristlosen Kündigung, wenn sie aus der alleinigen Motivation erstattet wird, den Arbeitgeber zu schädigen.

 

Normenkette

BGB § 626

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Urteil vom 24.08.1999; Aktenzeichen 12 Ca 912/99)

 

Fundstellen

Haufe-Index 513760

ZTR 2000, 278

RDV 2000, 226

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