Leitsatz (redaktionell)

(Zeugnisanspruch gemäß § 630 BGB)

1. Für die Entstehung des Anspruchs auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist entscheidend auf den Zeitpunkt der tatsächlichen, nicht der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen.

2. Der Anspruch auf Ausstellung eines endgültigen Zeugnisses besteht daher auch dann, wenn wegen eines schwebenden Kündigungsrechtsstreits der Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch offen ist.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt (5 AZR 710/85).

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 27.02.1987; Aktenzeichen 5 AZR 710/85)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445608

AMBl BY BY 1986, C26-C27 (LT1-2)

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