Abzinsungspapiere sind Wertpapiere, die unter ihrem Nennwert ausgegeben und zum Nennwert eingelöst werden. Die Differenz zwischen dem Ausgabekurs und dem Rückzahlungskurs stellt die Verzinsung der Wertpapiere dar. Es erfolgt keine laufende Verzinsung.
Beispiele:
- s "Bundeswertpapier", Arten Finanzierungsschätze und U-Schätze
- s "Disagio-Anleihe"
- s "Sparbrief", abgezinst
- s "Nullkupon-Anleihe"
- s "Stripped Bonds" (bei Trennung von Stammrecht und Zinsschein durch Emittenten)
Der Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung unterliegt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG der Besteuerung unabhängig von der Haltedauer. Zu Einzelheiten s § 20 Rn 1363 (Möllenbeck).
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