Rn. 25

Stand: EL 141 – ET: 02/2020

Es handelt sich um Einkünfte, die in die Steuerbemessungsgrundlage (das zvE) einfließen und die daher auch Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag sind, Heuermann/Fischer in Blümich, § 24a EStG Rz 15b, 147. Aufl; Bleschik in H/H/R, § 24a EStG Rz 20, EL 255; Wacker in Schmidt, § 24a EStG Rz 5, 37. Aufl. Die Tarifbegünstigung bewirkt nur die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die stpfl Einkünfte. Zur Steuerberechnung in diesen Fällen s Rn 48.

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