Rn. 235

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Laut § 6a Abs 4 S 1 EStG darf eine Pensionsrückstellung

Zitat

"in einem Wj höchstens um den Unterschied zwischen dem Teilwert der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wj und am Schluss des vorangegangenen Wj erhöht werden".

Folglich darf der Pensionsrückstellung in einem Wj höchstens die positive Differenz zwischen den Teilwerten zugeführt werden. Wegen des Passivierungswahlrechts für Altzusagen (vor dem 01.01.1987 erteilte Zusagen und deren Erhöhungen danach, s Rn 18) darf diese höchstzulässige Zuführung voll, teilweise oder gar nicht vorgenommen werden. Bei Neuzusagen muss jedoch die Pensionsrückstellung um die positive Teilwertdifferenz erhöht werden. Das "darf" des § 6a Abs 4 S 1 EStG ist bei Neuzusagen und deren Erhöhungen als "Muss", also als Passivierungspflicht für die StB, zu verstehen (Höfer/Veit/Verhuven, BetrAVG Bd II Kap 2 Rz 17ff (Januar 2023)).

Wenn der höchstzulässige Betrag bei Altzusagen nicht voll zugeführt wird, entsteht insoweit ein Fehlbetrag, der dem Nachholverbot (s Rn 240ff) unterliegt. Das Nachholverbot gilt aber in dem Wj nicht mehr, in dem der Versorgungsfall eintritt oder der Pensionsberechtigte unter Aufrechterhaltung seiner Versorgungsanwartschaft ausscheidet (§ 6a Abs 4 S 5 EStG).

 

Rn. 236

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Nach der geänderten Auffassung des BMF darf die höchstzulässige Zuführung auch dann ausgeschöpft werden, wenn hierdurch die Pensionsrückstellung in der HB überschritten wird (BMF vom 12.03.2010, IV C6 – S 2133/09/10 001, DB 2010, 880 Rz 10 S 3). Der geänderten Auffassung des BMF ist zuzustimmen, sie wird durch den Bewertungsvorbehalt aus § 5 Abs 6 EStG gedeckt.

 

Rn. 237

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

In dem Wj, zu dessen Ende erstmals eine Pensionsrückstellung gebildet werden darf (s Rn 105ff), ist ein Teilwert am Ende des vorangehenden Wj nicht vorhanden. Eine Differenzbildung scheidet aus. In diesem Erstjahr darf daher gemäß § 6a Abs 4 S 3 EStG

Zitat

"die Rückstellung bis zur Höhe des Teilwertes der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wj gebildet werden".

Folglich stimmt dann die höchstzulässige Zuführung mit dem Teilwert am Ende des Wj überein.

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