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Sächsisches FG Urteil vom 31.05.2005 - 6 K 1027/01 (Ez)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Eigenheimzulage bei Erwerb des Erbbaurechts an einem mit einem Wohngebäude bebauten Grundstück

Leitsatz (redaktionell)

Erbbauzinsen sind weder in ihrem jährlichen Anfall noch in Höhe ihres kapitalisierten Wertes Anschaffungskosten der Wohnung oder des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des Grundstücks. Der Erwerb des Erbbaurechts an einem mit einem eigengenutzten Wohngebäude bebauten Grundstück stellt daher auch dann keine nach dem EigZulG begünstigte Anschaffung einer Wohnung dar, wenn bei der Berechnung des Erbbauzinses der Wert des Gebäudes berücksichtigt wurde.

Normenkette

EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1; ErbbauVO § 12 Abs. 1 S. 2

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Streitig ist, ob durch den erbbaurechtlichen Erwerb eines Wohngebäudes Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht.

Die Klägerin begründete mit notariellem Vertrag vom 19. Dezember 1997 das Erbbaurecht an einem Grundstück, das mit einem Wohnhaus einschließlich Gerätehaus/Garage bebaut war, für 99 Jahre. Die Vertragsparteien einigten sich über einen jährlichen Erbbauzins von 6.400 DM. Bei dessen Berechnung wurde ein Verkehrswert des Grundstücks von 160.000 DM angesetzt, in dem der Wert der Bauwerke berücksichtigt war. Der Beklagte, der zunächst Eigenheimzulage ab 1997 gewährt hatte, hob mit Bescheid vom 13. September 2000 die Festsetzung ab 2000 auf und setzte die Eigenheimzulage auf jeweils 0 DM fest. Einen Einspruch hiergegen wies der Beklagte mit Entscheidung vom 10. Mai 2001 zurück.

Mit der am 8. Juni 2001 erhobenen Klage macht die Klägerin geltend, es handele sich um ein zulagenbegünstigtes Objekt. Sie habe das Gebäude angeschafft. Aufgrund des auf das Gebäude entfallenden kapitalisierten Zinsanteils ergäben s...

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