Inkrafttreten: 1.1.2023 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023

Die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 wird vom BMAS erlassen. Der Referentenentwurf wurde am 8.9.2022 veröffentlicht. Das Bundeskabinett hat die Verordnung am 12.10.2022 beschlossen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen bevor die neuen Werte am 1.1.2023 in Kraft treten können.

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